Bei allen Behandlungen in der Veterinärklinik Bingelrade B.V. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KNMvD (Königlich Niederländische Gesellschaft für Veterinärmedizin), die nachfolgend für Sie beschrieben werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von KNMvD

Version 2018, eingereicht beim Bezirksgericht der Zentralniederlande unter der Nummer 22/2008

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  • Behandlungsvereinbarung: die Vereinbarung (Auftrag) zwischen der Tierarztpraxis und dem Kunden, tierärztliche Behandlungen durchzuführen, Medikamente zu liefern und/oder zu verabreichen und/oder Beratung zu leisten und/oder (veterinärmedizinische) Untersuchungen durchzuführen.
  • Kunde: der Eigentümer und/oder Anbieter des Patienten, in dessen Namen die Tierarztpraxis den Behandlungsvertrag ausführt.
  • Schuldner: die Person, auf deren Namen die Rechnung der Tierarztpraxis ausgestellt wird.
  • Tierarzt: die Person, die auf der Grundlage des (aktuellen) Tiergesetzes zur Ausübung der Veterinärmedizin zugelassen und im entsprechenden Register eingetragen ist, Mitglied der Königlich Niederländischen Gesellschaft für Veterinärmedizin ist und von dieser beauftragt wird Der Kunde führt tierärztliche Behandlungen durch und/oder liefert und/oder verkauft und/oder verabreicht in diesem Zusammenhang Medikamente und/oder erbringt sonstige tierärztliche Beratung und Dienstleistungen.
  • Tierärztliche Praxis: der/die Tierarzt(e) wie oben definiert sowie die Praxis, die der/die Tierarzt(e) unter Einsatz aller (Hilfs-)Personen betreibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Tierärzte, Laborassistenten usw., unabhängig davon, ob sie tätig sind oder nicht die Grundlage eines Arbeitsvertrages, Verhalten(s), in jeglicher Rechtsform und/oder Zusammenarbeit.
  • Patient: das Tier, die Tiere oder die Tiergruppen, die vom Kunden zur Behandlung angeboten werden, und/oder das Tier, die Tiere oder die Tiergruppen, über das und/oder zu dessen Nutzen Medikamente geliefert und/oder verabreicht werden und/oder auf andere Weise Es wird tierärztliche Beratung gegeben und tierärztliche Leistungen erbracht.
Artikel 2: Anwendbarkeit
  • 2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, einschließlich Behandlungsverträge, zwischen der Tierarztpraxis und dem Kunden, bei denen die Tierarztpraxis Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art und unter beliebigem Namen für den Kunden liefert, sofern Dies ist nicht der Fall. Hiervon wurde ausdrücklich schriftlich abgewichen.
  • 2.2 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden von der Tierarztpraxis ausdrücklich abgelehnt.
  • 2.3 Zusätzliche und/oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten zwischen den Parteien nur, wenn die Tierarztpraxis diesen zusätzlichen und/oder abweichenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Artikel 3: Zustandekommen einer Vereinbarung
  • 3.1 Alle Angebote und sonstigen Äußerungen der Tierarztpraxis zum Abschluss eines Vertrages sind unverbindlich, sofern die Tierarztpraxis nicht schriftlich etwas anderes angibt.
  • 3.2 Der zwischen der Tierarztpraxis und dem Kunden abzuschließende Vertrag ist erst ab dem Zeitpunkt rechtsgültig, an dem der Vertrag von der Tierarztpraxis schriftlich bestätigt wurde oder wenn die Tierarztpraxis mit der Umsetzung des Vertrags begonnen hat und/oder gelieferte und/oder verabreichte Medikamente.
  • 3.3 Führt ein Angebot zum Abschluss einer Vereinbarung letztendlich nicht zu einer endgültigen Vereinbarung, ist die Tierarztpraxis jederzeit berechtigt, alle Kosten in Rechnung zu stellen, die der Tierarztpraxis durch die Unterbreitung des Angebots an den Kunden entstanden sind.</ li>
  • 3.4 Die Tierarztpraxis hat das Recht, den Abschluss eines Behandlungsvertrags in Bezug auf einen ihr zur Behandlung vorgestellten Patienten abzulehnen und/oder nur unter bestimmten Bedingungen zu akzeptieren, wenn die Tierarztpraxis der Meinung ist, dass die Behandlung des Patienten nicht erforderlich ist keine oder völlig unzureichende Aussicht auf Erfolg hat, es sei denn, die Tierarztpraxis ist aufgrund gesetzlicher und/oder verhaltens-/disziplinärer Vorschriften zur Behandlung des vorgestellten Patienten verpflichtet.
Artikel 4: Inhaltsvereinbarung
  • 4.1 Der zwischen der Tierarztpraxis und dem Auftraggeber geschlossene Behandlungsvertrag stellt keine Ergebnisverpflichtung dar und führt lediglich zu einer Verpflichtung der Tierarztpraxis zur Erbringung tierärztlicher Behandlung und/oder Beratung und/oder zur Bereitstellung und/oder Durchführung tierärztlicher Behandlung im Rahmen dessen. Medikamente servieren.
  • 4.2 Die Tierarztpraxis führt die im vorstehenden Absatz genannten Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und mit der von ihr zu erwartenden Sorgfalt aus.
  • 4.3 Die Tierarztpraxis hat das Recht, bei der Erfüllung des Behandlungsvertrags Dritte einzusetzen.
  • 4.4 Der Behandlungsvertrag kann auch die Lieferung von Tierarzneimitteln und/oder die Verabreichung von Tierarzneimitteln umfassen, soweit gesetzlich zulässig und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 4.5 unten, durch den Kunden selbst, unabhängig davon, ob am im Auftrag Dritter, einschließlich der Verwaltung im Auftrag von Regierungsbehörden. In diesem Fall gelten ergänzend die Bestimmungen von Artikel 8.8.
  • 4.5 Die bloße Tatsache, dass die Tierarztpraxis mit dem Verkauf, der Lieferung und/oder der Verabreichung von Tierarzneimitteln befasst ist und/oder dabei Hilfe leistet, entbindet den Kunden und/oder Dritte nicht von den Verpflichtungen des Patienten aufgrund von Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Verabreichung und Abgabe von Tierarzneimitteln, einschließlich Verwaltungspflichten.
Artikel 5: Vorzeitige Vertragsbeendigung
  • 5.1 Der Behandlungsvertrag wird vorzeitig gekündigt durch:
    • auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wobei der Kunde gegebenenfalls von der Tierarztpraxis über die möglichen Folgen dieser vorzeitigen Beendigung für den Patienten informiert wird und, falls die Beendigung gegen den Rat des Tierarztes erfolgt und/oder B. der Tierarztpraxis, wird darauf hingewiesen, dass dies auf Gefahr des Auftraggebers geschieht und ggf. eine schriftliche Stellungnahme des Auftraggebers hierzu erforderlich ist. Der Kunde ist zur uneingeschränkten Mitwirkung verpflichtet.
    • der Tod des Patienten.
    • eine einseitige Entscheidung der Tierarztpraxis, wenn die Tierarztpraxis der Meinung ist, dass ihr die Fortsetzung der tierärztlichen Behandlung nicht zugemutet werden kann, weil keine vernünftige Aussicht mehr auf ein beabsichtigtes und/oder gewünschtes Ergebnis mehr besteht.
    • /li>
    • eine einseitige Entscheidung der Tierarztpraxis, wenn das Vertrauen zwischen der Tierarztpraxis und dem Kunden ernsthaft gestört wurde.
  • 5.2 Wird der Behandlungsvertrag auf einseitigen Wunsch der Tierarztpraxis vorzeitig gekündigt, wird die Tierarztpraxis dies zuvor tun
    Informieren Sie den Kunden hierüber und erläutern Sie ihm seine Beweggründe, es sei denn, dies ist nicht oder nicht rechtzeitig möglich.
  • 5.3 Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werden dem Auftraggeber die entstandenen Kosten und die vereinbarte Vergütung im Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt, es sei denn, es handelt sich um unteilbare Leistungen, dies liegt im Ermessen der Tierarztpraxis.</ li>
Artikel 6: Preise, Gebühren und Zahlung
  • 6.1 Die Tierarztpraxis legt die zu berechnenden Tarife und Gebühren entsprechend ihren eigenen Tarifen je nach Zeit und Umständen fest. Der berechnete Betrag ist auf der Rechnung angegeben
    MwSt. ausgewiesen.
  • 6.2 Die Zahlung der Rechnung der Tierarztpraxis kann unmittelbar nach dem Eingriff in bar erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    6.3 Die Tierarztpraxis hat ggf. das Recht, vom Auftraggeber vor der Erbringung ihrer Tätigkeit eine Anzahlung zu verlangen und nicht
    mit der Arbeit früher als nach Eingang des Betrags bei der Tierarztpraxis zu beginnen, es sei denn, die Tierarztpraxis ist aufgrund gesetzlicher und/oder verhaltens-/disziplinärer Vorschriften zur sofortigen Behandlung des vorgestellten Patienten verpflichtet.
  • 6.4 Bei bargeldlosen Zahlungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, wobei ggf. Bearbeitungskosten anfallen.
  • 6.5 Bei mehreren ausstehenden Rechnungen gelten unvollständige Zahlungen als Begleichung der ältesten Rechnung.
  • 6.6 Im Falle einer verspäteten Zahlung gerät der Schuldner aufgrund des bloßen Ablaufs der Zahlungsfrist sofort und rechtlich in Verzug und der Schuldner schuldet die gesetzlichen Zinsen auf den Hauptbetrag oder den Rest der ausstehenden Forderung.
  • 6.7 Der Schuldner ist nicht berechtigt, eine (Zahlungs-)Verpflichtung gegenüber der Tierarztpraxis auszusetzen, noch ist der Schuldner berechtigt, auf irgendeiner Grundlage mit den von der Tierarztpraxis in Rechnung gestellten und in Rechnung gestellten Beträgen aufzurechnen. /oder sind gebracht.
  • 6.8 Befindet sich der Schuldner in Verzug und wird die Einziehung eingeleitet, ist der Schuldner verpflichtet, neben dem geschuldeten Betrag und den darauf aufgelaufenen Zinsen sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.
  • 6.9 Wenn der Kunde den Patienten nicht oder nicht rechtzeitig nach Abschluss der tierärztlichen Behandlung in der Tierarztpraxis abholt, ist die Tierarztpraxis berechtigt, dem Kunden alle damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  • 6.10 Zahlungen des Schuldners werden zunächst zur Begleichung der geschuldeten Kosten, dann zur Begleichung der fälligen Zinsen und erst dann zur Begleichung der ältesten offenen Rechnung verwendet.
Artikel 7: Beschwerden
  • 7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Tierarztpraxis zu erbringenden Leistungen und/oder zu liefernden Waren, einschließlich Arzneimittel, unverzüglich auf erkennbare Mängel und/oder Unvollkommenheiten zu untersuchen.
  • 7.2 Sofern die Tierarztpraxis die vom KNMvD aufgestellte KNMvD-Beschwerdeordnung nutzt, kann der Auftraggeber davon Gebrauch machen. Wenn auf der Website von De Veterinary Practice nicht angegeben ist, dass sie die KNMvD-Beschwerdeordnung anwendet, gilt die Beschwerdeordnung grundsätzlich nicht. Auf erste Anfrage des Kunden teilt die Tierarztpraxis mit, ob sie die KNMvD-Beschwerdeordnung weiterhin anwendet oder anwenden möchte.
  • 7.3 Unbeschadet der Bestimmungen der geltenden KNMvD-Beschwerdeordnung muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Arbeiten oder nach Bekanntwerden der Mängel und/oder Unvollkommenheiten Beschwerden über die erbrachten Dienstleistungen bei der Tierarztpraxis einreichen dem Auftraggeber (vorzugsweise schriftlich). Bei Überschreitung dieser Frist von 30 Tagen verfällt jeglicher Anspruch gegenüber der Tierarztpraxis wegen etwaiger Mängel und/oder Unvollkommenheiten.
  • 7.4 Hält die Tierarztpraxis die Beanstandung der erbrachten Leistung für begründet, ist die Tierarztpraxis jederzeit berechtigt:
    • a. sofern dies noch möglich ist, diese Leistung innerhalb angemessener Frist ordnungsgemäß zu erbringen oder;
    • b. den vom Kunden geschuldeten Betrag gutzuschreiben;
    • dies liegt im Ermessen der Tierarztpraxis.
Artikel 8: Haftung

Allgemein

  • 8.1 Wenn die Tierarztpraxis und/oder der Tierarzt gegenüber dem Kunden in irgendeiner Weise haftbar sind, ist diese Haftung jederzeit auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der Haftpflichtversicherung der Tierarztpraxis oder des Tierarztes ausgezahlt wird Tierarzt. .
  • 8.2 Die Haftung für indirekte Schäden ist jederzeit ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse und Schäden aufgrund von (Geschäfts-)Stagnation und dergleichen.
  • 8.3 Die Ausführung des Vertrages erfolgt ausschließlich zugunsten des Kunden. Dritte können aus dieser Vereinbarung und ihrer Umsetzung keine Rechte herleiten.
  • 8.4 Mit Ausnahme der in diesem Artikel genannten Fälle ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
  • 8.5 Der Kunde stellt die Tierarztpraxis von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich direkt oder indirekt aus der Ausführung des Vertrags ergeben können.

Besondere Bestimmungen

  • 8.6 Wenn eine tierärztliche Untersuchung gemäß der Behandlungsvereinbarung durchgeführt wird, gelten die folgenden Bestimmungen, soweit sie von den Bestimmungen in den vorherigen Absätzen dieses Artikels abweichen:
    • 8.6.1 Der prüfende Tierarzt und/oder die Tierarztpraxis haften nicht für etwaige Schäden – ausdrücklich auch finanzielle und Folgeschäden –, die durch die Durchführung der Untersuchung oder durch Ungenauigkeiten und Unvollständigkeiten bei der Erstellung des Untersuchungsberichts entstehen, es sei denn, sie sind betroffen Es wurde festgestellt, dass dieser Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des untersuchenden Tierarztes zurückzuführen ist.
    • 8.6.2 Hinsichtlich der in 8.6.1 genannten Haftung steht in den dort genannten Rahmen ausschließlich dem Auftraggeber ein Klagerecht gegen den untersuchenden Tierarzt bzw. die Tierarztpraxis zu; Keine andere Person als der Kunde kann aus dem Untersuchungsbericht einen Anspruch auf Schadensersatz ableiten.
    • 8.6.3 Die Haftung der Tierarztpraxis und des Tierarztes ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der Haftpflichtversicherung des Tierarztes und/oder der Tierarztpraxis ausgezahlt wird
    • 8.6.4 Wenn der Kunde und/oder Dritte der Meinung sind, dass der Gesundheitszustand des Patienten zum Zeitpunkt der vorliegenden Untersuchung nicht mit den Angaben im Untersuchungsbericht übereinstimmt, müssen sie dies unter Androhung des Verlustes tun jegliches Klagerecht gegen den Tierarzt und/oder benachrichtigen Sie die Tierarztpraxis schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. die
      Kaufvertrag) und Anspruch auf Schadensersatz unter gleichzeitiger Übergabe einer Kopie dieses Gutachtens an den untersuchenden Tierarzt und die Tierarztpraxis.
    • 8.6.5 Streitigkeiten bezüglich der Durchführung der Inspektion und/oder der Erstellung des Untersuchungsberichts unterliegen ausschließlich niederländischem Recht und ausschließlich das niederländische Gericht ist zuständig.
    • 8.6.6 Wenn der Kunde nicht der Eigentümer des Tieres ist, garantiert er, dass der Eigentümer die Erlaubnis zur Durchführung der tierärztlichen Untersuchung erteilt hat und dass die Artikel 8.6.1 bis 8.6.5 auch für den Eigentümer gelten und in Anspruch genommen werden können .
    • 8.6.7 Die Artikel 8.6.1 bis 8.6.6 gelten auch, wenn der Kunde den Untersuchungsbericht nicht unterzeichnet.
  • 8.7 Beziehen sich die vom Auftraggeber an die Tierarztpraxis gewünschten Leistungen auf die Ein- oder Ausfuhr von Tieren, insbesondere die Ausstellung von (Gesundheits-)Erklärungen, ist die Haftung der Tierarztpraxis ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde die Tierarztpraxis von Ansprüchen Dritter, aus welchem ​​Grund auch immer, frei.
  • 8.8 Der in Artikel 8.7 genannte Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn die Tierarztpraxis und/oder der Tierarzt wissentlich am illegalen Handel mitwirkt.
  • 8.8 Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Absätze dieses Artikels schließt die Tierarztpraxis jegliche Haftung aus, es sei denn, es liegt Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Tierarztes und/oder der Tierarztpraxis vor:
      • für Schäden, die aus der Verabreichung von Tierarzneimitteln durch den Kunden selbst resultieren und/oder;
      • für Schäden, die aus der Verabreichung von Tierarzneimitteln im Auftrag Dritter, einschließlich der Verabreichung im Auftrag staatlicher Behörden und/oder; resultieren;
      • für Verletzungen und/oder Schäden, die durch die Verabreichung dieser Substanzen, deren Nebenwirkungen und/oder;

    entstehen

    • für Nachlässigkeit bei der Erfüllung der geltenden Verwaltungspflichten und damit verbundene Beweisprobleme.
  • 8.9 Der Abschluss eines Vertrages und/oder die Erbringung tierärztlicher Behandlungen und/oder die Lieferung und/oder Verabreichung von Medikamenten und/oder die Erbringung tierärztlicher Beratung und Dienstleistungen in diesem Zusammenhang berührt nicht die Risikohaftung des Auftraggebers und/oder Dritter für verursachte Schäden durch das Tier im Sinne der Kunst. 6:179 BW.
Artikel 9: Eigentum und Daten
  • 9.1 Die Tierarztpraxis behält sich jederzeit das Eigentum an Kopien, Dokumenten und anderen Informationsträgern wie Röntgenbildern vor, die sich auf den Patienten und die Durchführung des Vertrages beziehen.
  • 9.2 Die Tierarztpraxis wird diese Dokumente 5 Jahre lang aufbewahren. Der Kunde kann auf Anfrage gegen eine Gebühr in Höhe des Selbstkostenpreises Kopien dieser Informationen (Träger) und/oder anderer Dokumente erhalten.
  • 9.3 Zur Vertragsabwicklung nutzt die Tierarztpraxis die (personenbezogenen) Daten, die der Kunde der Tierarztpraxis zur Verfügung stellt. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet die Tierarztpraxis die geltenden Gesetze und Vorschriften im Bereich Datenschutz.
Artikel 10: Besondere Bestimmungen

Betreten des Stalls/Arbeitsort

  • 10.1 Wenn die Behandlung des Patienten Anlass dazu gibt, hat die Tierarztpraxis das Recht, jedermann, gegebenenfalls auch dem Kunden, den Zugang zu den Ställen oder einem anderen Ort, an dem die Behandlung stattfindet, zu verweigern und/oder andere Bedingungen zu erfüllen er für die Behandlung für notwendig hält. Der Kunde ist zur Einhaltung verpflichtet.

Wissenschaftliche Forschung

  • 10.2 Die Tierarztpraxis hat das Recht, (Teile) des Patienten oder von ihm gewonnene Substanzen für statistische und/oder wissenschaftliche Untersuchungen zu verwenden oder sie in einer Veröffentlichung zu verwenden, es sei denn, der Kunde hat ausdrückliche und unüberwindbare Einwände dagegen geäußert Das. . Sofern erforderlich und möglich, wird die Tierarztpraxis den Kunden vorab über ihre Absicht informieren, die genannten Daten für Forschungszwecke zu verwenden.
Artikel 11: Anwendbares Recht und Streitbeilegung
  • 11.1 Der Vertrag und alle Vereinbarungen, die sich daraus zwischen der Tierarztpraxis und dem Kunden ergeben, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
  • 11.2 Das Gericht in dem Bezirk, in dem sich die Tierarztpraxis befindet, ist ausschließlich für die Entscheidung über Streitigkeiten zwischen Parteien zuständig, unbeschadet der Befugnis der Tierarztpraxis, eine Streitigkeit gemäß dem Gesetz dem zuständigen Gericht vorzulegen.